[ Pobierz całość w formacie PDF ]
.Ich gebe zu, daß es wahrscheinlich weitaus besser gewesen wäre, wenn ich sofort meine Zustimmung gegeben hätte.Die Sicherheitsbehörden wären früher alarmiert worden, und wenn auch die Presseagenturen im Besitz von Carters Version der Geschichte waren, so hätte er doch zumindest noch Zeit genug gehabt, von einer Veröffentlichung in seinem Blatt abzusehen.Aber wie dem auch sei, ich gab ihm meine Zustimmung noch nicht; ich versuchte Zeit zu gewinnen.Vor allem dachte ich dabei natürlich an die Vorwürfe, die man gegen Valeries Vater erhob.Wenn man die Gefährlichkeit seines Zustands etwas übertrieb, so meinte ich, und wenn man an die psychische Belastung erinnerte, der Carter unterworfen war, könnte man den Commissaire vielleicht dazu bewegen, die Anzeige fallenzulassen.Ich sagte ihm deshalb, ich könnte einer Vernehmung nicht widersprechen, wenn sie absolut notwendig sei, daß ich es jedoch lieber sähe, wenn man sich damit noch etwas Zeit ließe.Der Patient habe noch nicht zu seiner alten Reaktionsfähigkeit zurückgefunden.Wenn sich sein Zustand jedoch bis morgen nicht verschlechtere, könne man ihn nach Hause entlassen, damit er sich in einer gewohnten Umgebung rascher erholen könne.Wahrscheinlich wäre es besser, riet ich zum Schluß, die Vernehmung dort durchzuführen.Valerie und ihr Vater waren in ihrem Urteil über Commissaire Vauban nicht gerade zimperlich, meiner Ansicht nach vielleicht auch ein wenig ungerecht.Er machte sich wirklich Vorwürfe, weil er Carters erste Aussagen so rasch von der Hand gewiesen hatte, und er war bereit, seinen Fehler wiedergutzumachen.Und obwohl ihm sehr daran gelegen war, fand er sich doch bereit, meiner Ansicht zu folgen und mit der Vernehmung bis zum nächsten Morgen zu warten.Allerdings bestand er darauf, daß dies vor Carters Entlassung zu geschehen habe.Das, so muß ich zugeben, war unter den gegebenen Umständen nicht unvernünftig.Wenn hier also jemand einen Fehler gemacht hatte, dann war ich es.Ich hätte einer Vernehmung noch am Abend zustimmen sollen, und ich hätte ihm sagen sollen, daß zwei Journalisten um ein Interview mit ihm nachgesucht hatten.Dann nämlich wäre Valeries Vater sehr viel Ärger erspart geblieben.THEODORE CARTERMündliche Mitteilung›Ärger‹? Um Gottes willen.Ich war mit einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und einer Geldbuße von fünfzigtausend Franken bedroht.Und er nennt so etwas ›Ärger‹!Ich weiß ein besseres Wort dafür, Mr.L.Am Anfang sagte ich Ihnen, daß da noch ein paar Dinge seien, über die ich noch nicht sprechen kann.Und das meinte ich auch so.Nein, nicht einmal vertraulich, nicht einmal unter vier Augen.An einem Käfig im Pariser Zoo hing einmal ein Schild, das einigermaßen berühmt wurde.Wissen Sie, welches ich meine?»Vorsicht! Dieses Tier ist gefährlich! Wenn es angegriffen wird, verteidigt es sich.«So ungefähr ließe sich mein Verhältnis zu den schweizerischen Sicherheitsbehörden umschreiben.Als ich angegriffen wurde, verteidigte ich mich mit den einzigen Waffen, die ich zu führen verstehe – mit Worten –, und sie reagierten damit, daß sie mich einketteten und zum Schweigen brachten.Nun gut, die Ketten mögen abgenommen sein – der Knebel ist es noch nicht.Solange ich in der Schweiz leben und arbeiten will, ist daran nichts zu ändern.Was Sie bis jetzt von mir erhalten haben, ist ein detaillierter persönlicher Bericht über das, was sich gewissermaßen auf dem öffentlichen Sektor abgespielt hat.Damit möchte ich nicht sagen, daß Sie es auch von einem x-beliebigen anderen bekommen haben könnten – ich bin der einzige, der wirklich Bescheid weiß –, aber mit vertraulichen Informationen kann ich nicht helfen.Wenn Sie den Butzemännern auf die Füße treten wollen, bitten Sie mich nicht um Hilfe.Ich bin bestimmt nicht übervorsichtig.Aber wenn Sie wissen wollen, was meine lieben alten Freunde Major X und Captain Y vom Bureau H sagten oder taten, müssen Sie sie schon selbst fragen.Ich an Ihrer Stelle würde mich auf Vermutungen beschränken, auf ›Rekonstruktionen des Geschehens‹, wie Sie es nennen.Das ist sicherer.Okay.Sie müssen sich selbst entscheiden.Aber sagen Sie nachher nicht, ich hätte Sie nicht gewarnt.KAPITEL 9REKONSTRUKTION DES GESCHEHENS19.bis 23.DezemberTheodore Carters Weigerung, noch einmal das Risiko einzugehen, sich den Unwillen der schweizerischen Spionageabwehr-Behörden zuzuziehen, kam nicht unerwartet; seine Verärgerung darüber, daß man auf ihn aufmerksam wurde, ist freilich schwerer zu verstehen.Nur wenigen Ausländern, die in der Schweiz lebten und arbeiteten, und gewiß keinem ausländischen Journalisten, konnte die überaus große Empfindlichkeit der Eidgenossen verborgen bleiben, mit der sie die Spionage innerhalb der Landesgrenzen behandelten, und auch die Gründe hierfür waren leicht einzusehen.Selbst wenn die Sicherheit der Schweiz nicht bedroht ist und kein Schweizer Staatsbürger verwickelt ist, betrachtet man doch jedwede Spionage als verwerflich, weil sie die Neutralität der Republik bedroht.Es steht fest, daß Carter tatsächlich einige Zeit hindurch vom Paragraphen 301 des schweizerischen Strafgesetzbuches bedroht war:Nachrichtendienst gegen fremde Staaten1.Wer im Gebiete der Schweiz für einen fremden Staat zum Nachteil eines anderen fremden Staates militärischen Nachrichtendienst betreibt oder einen solchen Dienst einrichtet,wer für solche Dienste anwirbt oder ihnen Vorschub leistet,wird mit Gefängnis oder mit Buße bestraft.2.Die Korrespondenz und das Material werden eingezogen.Rudolph Rössler, der bemerkenswerte Spion des Zweiten Weltkriegs, der unter dem Decknamen ›Lucy‹ gearbeitet hatte, war 1953 nach diesem Paragraphen verurteilt worden.Die Staatsanwaltschaft hatte seinerzeit geltend gemacht, Rössler habe die schweizerische Neutralität dadurch verletzt, daß er von Luzern aus für den tschechischen Nachrichtendienst den Interessen der Vereinigten Staaten, Großbritanniens, Frankreichs, Westdeutschlands und Dänemarks entgegengearbeitet hatte.Carter hatte sich natürlich nie auf eine Spionagetätigkeit dieser Art eingelassen, dennoch gehörte er einem Nachrichtendienst an, der nach diesem Paragraphen 301 illegal war, und wenn die Nutznießer auch keine ausländischen Staaten waren, so doch die Geschädigten.Zweifellos war er selbst der Meinung, er habe ohne böse Absicht und unwissend gehandelt, jedenfalls wäre er sich nicht bewußt gewesen, gegen die Gesetze zu verstoßen, und da gegen ihn nie ein Verfahren eröffnet wurde, wird man ihm dies wohl geglaubt haben.Und doch ist anzunehmen, daß man ihm nur schwerlich Glauben schenkte.Er selbst gibt zu, daß er nach dem vierten Bulletin den Verdacht hegte, man benutze Intercom dazu, Geheimnisse zu verbreiten.Angesichts dieses Eingeständnisses erscheint seine Verärgerung ungerechtfertigt, wenn nicht gar geheuchelt.Der wahre Grund liegt wahrscheinlich darin, daß er sich selbst über seine eigene Torheit ärgerte.Er verstand nicht, daß er sich in eine Verschwörung hatte verwickeln lassen, er hatte zuerst den Kopf verloren und dann ganz bewußt eine monumentale Indiskretion begangen.Die Schweizer lassen sich nicht gern daran erinnern.daß ihr Land einer der beliebtesten Tummelplätze von Spionen der ganzen Welt ist, und wenn die nationale Sicherheit der Schweiz nicht direkt betroffen ist, werden Spionagefälle kaum einmal ausführlich in der Presse erwähnt [ Pobierz całość w formacie PDF ]

  • zanotowane.pl
  • doc.pisz.pl
  • pdf.pisz.pl
  • luska.pev.pl
  •